Im Mai-Heft des Jahres 1996 wurde vom Rechtsunterzeichner ein Artikel zum Thema „Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gem. § 233a AO – Zur Problematik der gegenwärtigen Regelung“ veröffentlicht. Die Forderungen, die unter VII. Zusammenfassung aufgestellt wurden, lauteten damals wie folgt:
- Der Zinslauf sollte von 4 Jahre auf 10 Jahre verlängert werden, damit es nicht zu ungerechtfertigten Zinsvorteilen, insbesondere bei verspäteten Außenprüfungen, kommt.
- Der Zinssatz sollte variabel ausgestaltet werden, sich dabei aber an festen Basiswerten (z. B. Lombardzinssatz zzgI. 2%) orientieren. Sollte dies aus technischen Gründen undurchführbar sein, halte ich eine Anpassung auf 0,75% bzw. 1,00% monatlich für erforderlich.
- Die Abzugsteuern sollten in die Vollverzinsung mit einbezogen werden.
- Das Zwangsgeld sollte von 5.000 DM auf 100.000 DM erhöht werden, um Verzögerungen bei Betriebsprüfungen seitens der Finanzverwaltung entschiedener entgegentreten zu können.
- In Zeiten, in denen allenthalben von Steuermindereinnahmen die Rede ist, sollte der Gesetzgeber möglichst bald eine Änderung des § 233a AO herbeiführen, um nicht noch weitere Zinsausfälle in Milliardenhöhe eintreten zu lassen.
Aufgrund intensiver Unterstützung durch den Herausgeber der StBp, Dr. Horst-Dieter Höppner, damals Vizepräsident des Bundesamtes für Finanzen, wurden die Forderungen 1. und 5. mit entsprechendem Steueränderungsgesetz in § 233a Abs. 2 AO eingefügt. Eine Begrenzung des Zinslaufes wurde dabei nicht mehr vorgenommen.